Mitgefühl verfassen
Schreiben Sie an dieser Stelle einige freie Worte, drücken Sie Ihr Mitgefühl mit einem Gedicht oder Zitat aus, oder verfassen Sie einige persönliche Worte, wenn Sie den Verstorbenen kannten.
Eine Kerze für Lilly
Gestorben am 14.12.2013 in Berlin
wurde von Beate eine Kerze entzündet.
Lilly wurde vom Freund der Mutter so schwer misshandelt, dass sie kurz darauf im Krankenhaus verstarb. Sie wurde nicht einmal 2 Jahre alt.
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12 Jahre Haft für den Mord an der kleinen Lilly (2). Regungslos nahm der Angeklagte Ole E. (25) am Mittwoch das Urteil im Landgericht Frankfurt (Oder) auf. Der Stiefvater hatte das Mädchen am 10.Dezember letzten Jahres so schwer misshandelt, dass es wenige Tage später in einem Krankenhaus gestorben war. Die Mutter Jane M. (27) war ebenfalls angeklagt. Sie kam mit zwei Jahren Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.
„Natürlich bin ich froh, dass ich nicht ins Gefängnis muss“, sagt sie nach dem Prozess. „12 Jahre Gefängnis für Ole E. sind aber zu wenig für einen Mord. Ich muss jetzt lernen damit zu recht zu kommen und bin in psychologischer Behandlung. Ich will jetzt für meinen anderen beiden Kinder da sein.“
Jane M. war zur Tatzeit auch in der Wohnung in Strausberg (Märkisch-Oderland), als ihr Lebensgefährte das schlafenden Mädchen aus dem Bett zerrte und schüttelte. Da hatte sie noch versucht ihn abzuhalten. Ein wichtiger Grund für die milde Bewährungsstrafe.
Aber als Ole E. das kleine Mädchen aus einem halben Meter Höhe fallen ließ, es immer wieder würgte und gegen den Brustkorb schlug, tat sie nichts. Erst nach dem sich der Mann mit seinem gesamten Körpergewicht auf das am Boden liegende Mädchen gestellt hatte, schubste sie ihn runter. Aber sie holte keine Hilfe, als sie von Ole E. zum Bier holen geschickt wurde. „Die Angeklagte war überfordert, war in einer schwierigen Lage und meinte in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Partner zu stehen“, so der Richter.
Erst am nächsten Morgen brachte das Paar Lilly gemeinsam in ein Krankenhaus. Aber auch eine Not-Op konnte Lilly nicht retten, sie starb. Die exakte Todesursache konnte die Rechtsmedizin nicht feststellen. Möglicherweise sei Lilly schon durch das Schütteln lebensgefährlich verletzt worden.
In der Urteilsbegründung sprach der Richter von einem tiefgreifendem Empatiehdefiziet bei dem Angeklagten. Er sei nicht in der Lage Mitleid zu empfinden. „Er stand vor dem Scherbenhaufen seiner Existenz“, sagt der Richter Matthias Fuchs in der Urteilsbegründung. Er sorgte mit seinem kleinen Lehrlingsgehalt für seine Freundin Jane M. (27) und ihre drei Kinder. Da sei nichts übrig geblieben. Möglicherweise war dies der Auslöser für die folgenschwere Tat. Er wird von Bekannten als egoistisch und egozentrisch beschrieben, sei nicht in der Lage Gefühle zu steuern. „Die Beweggründe für die Tat liegen in der Persönlichkeit des Angeklagten“, so der Richter. Dies würde die Tat erklären, aber nicht entschuldigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Der Fall der zu Tode misshandelten Lilly aus Strausberg muss noch einmal vom Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil vom vergangenen Oktober wegen Totschlags auf – er sieht Anhaltspunkte für Mord wie niedrige Beweggründe.
Ole E., der Partner der Mutter des getöteten zweijährigen Kindes, war wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden – das Landgericht hatte keine Mordmerkmale festgestellt.
Der BGH sprach von einem „außergewöhnlich brutalen, eklatant menschenverachtenden Tatbild”. Zuvor hatten die „Berliner Zeitung” und die „Märkische Oderzeitung” (Montag) berichtet.
dein feiger mörder gehört weggesperrt für immer und ewig--es gibt eine ausgleichende gerechtigkeit,der auch er nicht entgeht................